Regelment und Leihbedingungen
Die hier angeführten Leihbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des gegenständlichen Leihvertrages.
- Der Unterfertigte (auch Mieter) erklärt hiermit, dass die auf der Vorderseite dieses Formulars angeführten Daten der Wahrheit entsprechen.
- Der Mieter übernimmt für den Leihgegenstand die volle Verantwortung.
- Der Vermieter lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und/oder Beschädigung des Leihgegenstandes ab.
- Die Leihgegenstände sind NICHT gegen Bruch oder Diebstahl versichert. Im Falle von Bruch, Beschädigung oder Diebstahl des Leihgegenstandes werden dem Mieter die entsprechenden Kosten aufgrund des aktuellen Marktwertes und/oder der geltenden Tarifordnung für Reparaturen von Skirent Skiland angelastet.
- Im Falle von Diebstahl ist der Mieter verpflichtet beim zuständigen Ordnungsdienst Anzeige zu erstatten und den Wert des Leihgegenstandes zu bezahlen.
- Während der Vertragszeit kann der Leihgegenstand jederzeit mit gleichwertigem Material ausgetauscht werden. Der Austausch des Leihgegenstandes mit hochwertigerem Material erfolgt nur gegen Bezahlung der entsprechenden Preisdifferenz. Im Falle eines Austausches mit Material einer niedrigeren Kategorie erfolgt keine Preisrückerstattung. Nach dem dritten Wechsel werden 5.00 € für jeden weiteren Wechsel verrechnet.
- Die Leihgebühr muss am Tag der Abholung entrichtet werden, wenn diese vor 15.00 Uhr erfolgt, und bis zum Tag der Rückgabe einschließlich, wenn dies nach 10 Uhr erfolgt.
- Sollte der Leihgegenstand aus irgendeinem Grund nicht zu den vereinbarten Bedingungen zurückgegeben werden wird unverzüglich gegen den Mieter Anzeige wegen Unterschlagung erstattet.
- Rückerstattungen werden ausschließlich im Falle von Krankheit und/oder Unfall gegen Vorlage einer ordnungsgemäßen ärztlichen Bescheinigung vorgenommen.
- Der Skileihvertrag sieht den entgeltlichen Service der elektronischen Kontrolle der Skibindungen und der Einstellung derselben aufgrund der vom Mieter angegebenen Daten vor.
- Der Vermieter weist jegliche Verantwortung in Bezug auf eventuelle Unfälle und/oder andere Vorfälle mit ausgeliehenen Gegenständen.
- Der gegenständliche Leihvertrag hat erst nach erfolgter Bezahlung der Leihgebühr und Aushändigung eines gültigen Personalausweises Gültigkeit.
- Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Bozen.